Novelle: Energieaudit nach DIN 16247 (EDL-G)
Im kommenden Energiedienstleistungsgesetz EDL-G wird die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Unternehmen neu geregelt. Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh und weniger als 7,5 GWh müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Ziel des Audits ist es, den Energieverbrauch zu ermitteln und zuzuordnen sowie wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu identifizieren. Patrick Jung ist beim BAFA registriert und führt seit 2015 Audits nach DIN EN 16247 für alle Branchen des nicht-produzierenden Gewerbes durch. Gerne beraten wir Sie zu allen Aspekten des EDL-G.
Wir auditieren bundesweit Sparkassen, Einkaufszentren, Kliniken und verschiedene Verwaltungsgesellschaften.